Freitag, 30.07.2010

Die laufende Betreuung unseres redaktionelen Angebotes muss vorübergehend unterbrochen werden.

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Social Times
ist gefördert durch die
RobertBoschStiftung
Social Times
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Redaktionsstatut
Präambel

1. Dieses Redaktionsstatut regelt die Zusammenarbeit zwischen Redaktion, Verleger und Redaktionsrat der Social Times. Das Statut ist für die Dauer seiner Laufzeit Bestandteil aller Arbeits- und Honorarverträge der mitwirkenden Redakteurinnen und Redakteure.

2. Social Times ist eine Internet-Tageszeitung, die unter dem Leitmotiv Nachrichten rund ums Engagement über Themen und Anliegen des bürgerschaftlichen Engagements durch Zeit- und Geldspenden berichtet.

3. Social Times versteht sich als ein Publikums-, nicht Fachmedium. Sein Informationsangebot richtet sich an die breite Zielgruppe engagierter und engagementbereiter Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

4. Social Times ist Teil des Online-Vernetzungsprojektes Bürgernetz in Trägerschaft des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Die Informationsangebote der Social Times sind technologisch verknüpft mit den Zeit-, Sach- und Geldspendenservices des Bürgernetzes und schließen digitale Einstiegsangebote ins bürgerschaftliche Engagement ein.



1. Publizistische Grundsätze

1.1 Social Times bekennt sich zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements als einer unentbehrlichen Voraussetzung des demokratischen Gemeinwesens.

1.2 Redaktion und Verleger verpflichten sich auf die Verteidigung und Entwicklung der Demokratie und Menschenrechte. Die Veröffentlichung jeglicher diskriminierender, sexistischer oder verfassungsfeindlicher Inhalte ist ausgeschlossen.

1.3 Die Redaktion ist der wahrheitsgetreuen Berichterstattung und den im Pressekodex des Deutschen Presserates in der jeweils gültigen Fassung zusammengefassten publizistischen Grundsätzen verpflichtet.

1.4 Die Redaktion weist jede Einflussnahme, jeden Druck seitens einzelner Personen, politischer Parteien, ökonomisch, religiös oder ideologisch orientierter Gruppen zurück.



2. Zivilgesellschaftliche Organisationen

2.1 Social Times ermöglicht Organisationen der Zivilgesellschaft, eigene Meldungen, Berichte, Reportagen und Stellungnahmen zu Themen und Anliegen des bürgerschaftlichen Engagements zu veröffentlichen und diese Beiträge einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

2.2 Im Rahmen der in diesem Redaktionsstatut niedergelegten Grundsätze ist das Nachrichtennetz der beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen prin-zipiell zugangsoffen.

2.3 Alle durch Organisationen der Zivilgesellschaft verantwortete Informations-angebote werden optisch kenntlich gemacht und von den Beiträgen der Redaktion deutlich abgehoben.

2.3 Die Beiträge zivilgesellschaftlicher Organisationen werden von der Redaktion gesammelt, ausgewählt und gewichtet, nach Bedarf redigiert und nach Maßgabe redaktioneller Erfordernisse in Ressorts und Rubriken gebündelt.



3. Social Times und Bundesnetzwerk Bügerschaftliches Engagement (BBE)

3.1 Verlag und Redaktion der Social Times verpflichten sich auf die in den Statuten des BBE niedergelegten Ziele der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Vielfalt seiner Formen.

3.2 Die Redaktion und ihre Mitglieder sind nicht weisungsgebunden gegenüber dem BBE oder einzelnen seiner Mitgliederorganisationen.

3.3 Social Times versteht sich als ein Teil der Nachrichtensäule des Bürgernetzes in Trägerschaft des BBE. Das Informationsangebot der Social Times und der fachöffentliche Onlinedienst Citizen Online in BBE-Trägerschaft werden in geeigneter Weise wechselseitig verknüpft.

3.3 Verlag und Redaktion verschränken ihre Entscheidungsfindung zur publizistischen Entwicklung der Social Times mit der Meinungsbildung des Redaktionsrates als einem in die BBE-Struktur eingebundenem Gremium der redaktionellen Mitsprache.



4. Der Redaktionsrat

4.1 Der Redaktionsrat ist eine zugangsoffene Arbeitsgruppe des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE).

4.2 Der Redaktionsrat hat ein Mitspracherecht in allen Fragen der publizistischen Entwicklung der Social Times.

4.2 Insbesondere sollen im Redaktionsrat vertreten sein:
  • Die Redaktion der Social Times
  • Verantwortliche der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aus Organisationen der Zivilgesellschaft
  • Experten und Praktiker aus dem Bereich des (Online-)Journalismus
  • Mitglieder der Redaktion der Citizen-Online
4.3 Der Redaktionsrat tagt mindestens zwei-, maximal viermal im Jahr.



5. Der Verleger

5.1 Online-Verleger der Social Times ist die gemeinnützige Sozial-Aktiengesellschaft (Sozial AG).

5.2 Der Verleger verfolgt gemeinsam mit Redaktion und Redaktionsrat das Ziel einer möglichst hohen Reichweite bei gleichzeitiger Wahrung hoher journalistischer Qualitätsstandards.

5.3 Zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und Sicherung der Social Times bemüht sich der Verleger um Förder- und Werbeerlöse aus allen drei gesellschaftlichen Sektoren (Staat, Wirtschaft, Stiftungen).



6. Redaktionelle Inhalte

6.1 Das publizistische Interesse der Social Times konzentriert sich in allen Handlungsfeldern der Zivilgesellschaft auf Themen des bürgerschaftlichen Engagements.

6.2 Social Times nutzt für seine Berichterstattung die Vielfalt aller journalistischen Formen und technologischen Möglichkeiten des Mediums Internet, einschließlich audio-visueller Darstellungsmittel.

6.3 In Ergänzung seines durch die Redaktion verantworteten Kernangebotes öffnet Social Times bei Bedarf und Möglichkeit separate Online-Plattformen für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dies können themen- oder ortsgebundene redaktionelle Angebote sein, die durch bundesweite Organisationen oder lokale Infrastruktureinrichtungen der Bürgergesellschaft veantwortet werden. Social Times stellt dafür diesen geprüft seriösen Organisationen Teile des Redaktionssystems zur Verfügung und tritt ihnen alle journalistische und medienrechtliche Verantwortung ab.

6.4 Social Times betreibt keinen e-Commerce. Anzeigen, Banner und andere bezahlte Elemente, die kommerziellen Interessen dienen, werden von den redaktionellen Beiträgen optisch deutlich abgegrenzt und als nicht-redaktionelle Beiträge gekennzeichnet.



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