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NRW-Kommunalwahlrecht

40.000 Unterschriften für neues Wahlrecht

(Mehr Demokratie NRW). Kurz vor Weihnachten zieht die Volksinitiative für ein neues Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen Bilanz. Seit März seien 40.000 Unterschriften gesammelt worden, teilte der Verein „Mehr Demokratie“ heute mit. Mit der Aktion soll erreicht werden, dass die Bürger bei Kommunalwahlen die von Ihnen favorisierten Kandidaten gezielt auswählen können.


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Die Volksinitiative „Mehr Demokratie beim Wählen“ geht mit 40.000 Unterschriften in die Weihnachtspause. Diesen Unterschriftenstand meldete der Verein „Mehr Demokratie“ am Freitag in Köln.

Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative läuft seit März. Mit der Aktion soll erreicht werden, dass die Bürger bei Kommunalwahlen die von Ihnen favorisierten Kandidaten gezielt auswählen können. Die Wähler sollen die Möglichkeit erhalten, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten zu konzentrieren oder Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien zu verteilen. Durch dieses "Kumulieren und Panaschieren" genannte Wahlrecht können die Wähler die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern. Dieses Wahlsystem wird in 13 Bundesländern teilweise schon seit Jahrzehnten praktiziert.

Nach der Einführung des Zweistimmen-Wahlrechts für Landtagswahlen in Nordrhein- Westfalen durch das Landesparlament am Mittwoch sieht Mehr Demokratie die Haltung von CDU und FDP zum Landeswahlrecht im Widerspruch zur ablehnenden Haltung der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlrechts stehen. „Während die Einführung der Zweitstimme bei Landtagswahlen damit begründet wurde, dass das Einstimmen-System problematisch sei, wurde genau dieses Wahlsystem bei Kommunalwahlen beibehalten“, kritisierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Die Landesregierung aus CDU und FDP hatte ihren Vorstoß zur Änderung des Landeswahlrechts damit begründet, dass beim bisherigen Wahlsystem eine Trennung von Persönlichkeits- und Listenwahl nicht stattgefunden hat. Nach dem jetzt geänderten System konnte eine Partei in den 128 Wahlkreisen jeweils nur dann zur Wahl antreten, wenn sie dort eine Direktkandidaten gestellt hat. Das Zweistimmensystem gebe den Wählern gegenüber dem Einstimmensystem mehr wahldemokratische Entscheidungsoptionen, so die Landesregierung.

„Wer die Änderung des Landeswahlrechts so begründet, sollte sich auf kommunaler Ebene erst recht für eine Stärkung der Wählermacht einsetzen, weil dort die gleichen Probleme existieren“, so Schily. Leider hätten CDU und FDP ihre früheren Wahlversprechen zur Demokratisierung des Kommunalwahlrechts aber gerade aus Angst vor dieser Macht der Wähler gebrochen. Mit einem Endspurt zur Volksinitiative im neuen Jahr will Mehr Demokratie deshalb noch mehr Bürger auf das gebrochene Wahlversprechen aufmerksam machen.

Mehr Informationen: www.neues-wahlrecht.de


pfeil  Streit um Kommunalwahlrecht: Mit Klauseln gegen Rechts
pfeil  Zwischenbilanz der Volksinitiative: 25.000 Unterschriften für neues Wahlrecht

(Freitag, 21.12.)

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